Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und für Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.