Unsere Gemeinde
Ausbildungsvertrag
Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich abschließen.
Der Vertrag muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Nennung der Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Art, zeitlicher und sachlicher Ablauf sowie Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen seine gesetzlichen Vertreter den Vertrag unterschreiben. Das sind in der Regel beide Elternteile.
Nicht zulässig sind Klauseln, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung an den Betrieb binden. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit durch eine entsprechende Vereinbarung mit diesem dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb einzugehen.
Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,
- die vom Auszubildenden eine Entschädigung für seine Berufsausbildung verlangen,
- die Vertragsstrafen oder
- den Ausschluss von Schadensersatz, eine Beschränkung von Schadensersatz oder die Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen festlegen.
Nachdem der Ausbildungsvertrag von allen Seiten unterschrieben wurde, müssen Sie ihn an die zuständige Kammer schicken. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Vertiefende Informationen
- Muster für einen Berufsausbildungsvertrag des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- Berufsbildungsgesetz
- Verträge und Formulare aus dem Bereich "Ausbildung"
- Broschüre "Ratgeber Ausbildung - Tipps und Hilfen für Betriebe"