Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich abschließen.
Der Vertrag muss folgende Mindestangaben enthalten:
Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen seine gesetzlichen Vertreter den Vertrag unterschreiben. Das sind in der Regel beide Elternteile.
Nicht zulässig sind Klauseln, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung an den Betrieb binden. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit durch eine entsprechende Vereinbarung mit diesem dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb einzugehen.
Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,
Nachdem der Ausbildungsvertrag von allen Seiten unterschrieben wurde, müssen Sie ihn an die zuständige Kammer schicken. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
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