Arbeiten in Deutschland
Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren.
Hochqualifizierte
Beruflich Hochqualifizierte haben die Möglichkeit, sofort eine Genehmigung für einen Daueraufenthalt zu erhalten. Zu den Hochqualifizierten zählen beispielsweise hochrangige Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen und Spitzenkräfte der Wirtschaft, die ein Arbeitsplatzangebot haben.
Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum.
Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig.
Türkische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Für türkische Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen und ihre Familienangehörigen, denen die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt wurde, gelten günstige Sonderregelungen.
Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU).
Rückkehr ins Heimatland
Wenn Sie eine berufliche Eingliederung in Ihr Herkunftsland planen, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit helfen. Ihr "Mobilitätsberater" kann Sie gezielt informieren oder den Kontakt zu externen Institutionen, die Reintegrationsberatung und -hilfen anbieten, herstellen. Broschüren zum Thema Reintegration finden Sie im Auftritt der Bundesagentur für Arbeit.
Vertiefende Informationen