Unsere Gemeinde
Babynahrung
Säuglinge und Kleinkinder gelten als eine besonders empfindliche Personengruppe. Daher stellt die Diätverordnung für Babynahrung hohe Anforderungen bezüglich Zusammensetzung, Verwendung von Zusatzstoffen, Höchstmengen von Rückständen und Verunreinigungen (Kontaminanten), mikrobiologischer Beschaffenheit und Kennzeichnung. Beispielsweise dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten sein. Hersteller von Babynahrung müssen zudem besonders niedrige Höchstmengen für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.
Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind wie bei allen Lebensmitteln in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert.
Wenn bei den Untersuchungen nicht zulässige Inhaltsstoffe auftauchen, wird das entsprechende Unternehmen sofort informiert und muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen. In Baden-Württemberg erfolgen Untersuchungen von Babynahrung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern.
Hinweis: Bei der Zubereitung von Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser mit dem Hinweis "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" verwenden. Für natürliches Mineralwasser mit diesem Hinweis gelten folgende Obergrenzen:
- Natrium < 20 mg/l
- Sulfat < 240 mg/l
- Nitrat < 10 mg/l
- Nitrit < 0,02 mg/l
- Fluorid < 0,7 mg/l
- Arsen < 0,005 mg/l
- Uran < 0,002 mg/l
Außerdem gelten Höchstwerte für Radium und strengere mikrobiologische Grenzwerte als bei natürlichem Mineralwasser ohne diesen Hinweis.
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