Unsere Gemeinde
Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass schwerbehinderte Menschen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten können,
- befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst .alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem Menschen mit schweren Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Dies gilt auch für eine notwendige psychosoziale Betreuung durch Integrationsfachdienste
Folgende beispielhafte Hilfen kommen in Betracht:
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Persönliche Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei
- persönlichen Schwierigkeiten und Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung,
- Konflikten mit anderen Beschäftigten, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber,
- Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen schwerwiegenden Konflikten, die eine psychosoziale Betreuung erfordern
Finanzielle Leistungen
- für technische Arbeitshilfen,
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Menschen mit schweren Behinderungen entspricht,
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
- für Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie für eine notwendige Arbeitsassistenz.
Leistungen an den Arbeitgeber
Beratung
- bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen,
- bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- bei Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie
- zur Beseitigung von besonderen psychosozialen Problemen.
Finanzielle Leistungen
- zur Schaffung behindertengerechter Einrichtungen und Arbeitsplätze,
- bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind.
Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams
Die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen,
- Beratungen im Einzelfall,
- Mithilfe zur Lösung von Konflikten.
Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen
Entsprechende Einrichtungen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung von schwerbehinderten Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt in der Vorphase einer Einstellung und soll schwerbehinderte Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Zur Lösung schwieriger behinderungsspezifischer, technischer und organisatorische Probleme bietet das Integrationsamt Fachdienste, zum Beispiel den Technischen Beratungsdienst und Integrationsfachdienste.
Die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sind eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes angepasste Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger.
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