Unsere Gemeinde
Häusliche Gewalt
Da die Bekämpfung häuslicher Gewalt ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg ist, hat sie mit dem Platzverweisverfahren ein wirksames Konzept gegen Gewalt im sozialen Nahraum entwickelt. Sie können als betroffene oder bedrohte Frau einen Platzverweis erwirken. Als Folge muss der Täter (in der Regel der Ehemann oder Lebenspartner) die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Einzelheiten erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr geöffnet. Sie bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder. Über die Möglichkeit, vorübergehend in einem Frauen- und Kinderschutzhaus aufgenommen zu werden, informiert Sie ausführlich die entsprechende Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Auf dem Portal "gewaltschutz.info" können sich von häuslicher Gewalt Betroffene frühzeitig und anonym informieren. Die
Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert Frauen darüber, welche Rechte ihnen in Fällen häuslicher Gewalt zustehen. Außerdem unterstützt die CD ROM "Häusliche Gewalt: Informationen für Betroffene" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend betroffene Frauen sowie auch Betriebsrätinnen und Frauenbeauftragte. Auch die Polizei bietet auf ihren Internetseiten Informationen im Kapitel "
Was versteht man unter häuslicher Gewalt?".

- Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis (Platzverweis) erwirken
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen