Berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland bewerten lassen. In einem festgelegten Verfahren wird verbindlich festgestellt, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dieses Anerkennungsverfahren ist derzeit für 340 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.
Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt das Bewertungsverfahren für Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen oder Altenpfleger und Altenpflegerinnen durch, das Regierungspräsidium Tübingen das für Lehrkräfte.
Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.
Die berufliche Anerkennung eröffnet Ihnen den Zugang zur Berufsausübung sowohl für "reglementierte Berufe" als auch für "nichtreglementierte Berufe". Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind. Alle anderen Berufe sind "nicht reglementiert".
Für "reglementierte Berufe" ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten.
Tipp: Eine Liste der reglementierten Berufe bietet Ihnen die Europäische Kommission.
Hinweis: Ist Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert und zählt nicht zu den 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, entscheidet der Arbeitgeber über die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation. Für diese Tätigkeiten ist noch keine staatliche Anerkennung möglich. Die Bundesländer werden hierzu jedoch entsprechende Landesgesetze erlassen.
Für Bewertung und Anerkennung sind folgende Stellen zuständig:
Im Bewertungsverfahren vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Unterstützung erhalten Sie auch bei den Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennungsberatung.
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