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Berufsfachschulen - Erwerb eines Berufsabschlusses
Einige Berufsfachschulen (BFS) bieten rein schulische Berufsausbildungen an. Erfolgreiche Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Interessenten können beispielsweise zwischen verschiedenen Ausbildungsgängen wählen.
Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich
- Bildungsgang: 1BFS für Altenpflegehilfe
- Berufsabschluss: staatlich anerkannte Altenpflegehelferin, staatlich anerkannter Altenpfleger
- Besonderheit: Ausbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen
- Bildungsgang: 2BFS für Sozialpflege - Schwerpunkt Alltagsbetreuung
- Berufsabschluss: staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin, staatlich anerkannter Alltagsbetreuer
- Besonderheit: Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich
- Bildungsgang: 2BFS für Haus- und Familienpflege
- Berufsabschluss: staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin, staatlich anerkannter Haus- und Familiepfleger
- Besonderheit: anschließendes einjähriges Berufspraktikum
- Bildungsgang: 2BFS für Kinderpflege
- Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Kinderpflegerin, staatlich anerkannter Kinderpfleger
- Besonderheit: anschließendes einjähriges Berufspraktikum
Gewerblich-technischer Bereich
- Bildungsgang: 2BFS für Goldschmiede
- Berufsabschluss: Goldschmiedin, Goldschmied
- Besonderheit: anschließende eineinhalbjährige betriebliche Ausbildung
- Bildungsgang: 3BFS für Technik
- Berufsabschluss: Uhrmacherin, Uhrmacher
Sonstiges
- Bildungsgang: Zweijährige Staatliche Ballettakademie der württembergischen Staatstheater
- Berufsabschluss: staatlich geprüfte klassische Tänzerin, staatlich geprüfter klassischer Tänzer
Kaufmännische Berufsfachschulen führen nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Aufnahmebedingungen, Abschlüsse und weitere Rahmenbedingungen sind je nach Schule unterschiedlich. Sie müssen sich an der Schule selbst anmelden oder eine erziehungsberechtigte Person meldet Sie an.
Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare einschließlich der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort. Oder die Schule stellt sie auf ihrer Internetseite zum Download bereit.
Sie müssen sich in der Regel bis zum 1. März bewerben.
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