Unsere Gemeinde
Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an den European Employment Services wenden.
Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Für Unionsbürger und –bürgerinnen existieren keine Einschränkungen für den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbständig machen. Staatsangehörige Islands, NorwegensLiechtensteins und der Schweiz genießen aufgrund eines Abkommens die gleichen Rechte wie Unionsbürger.
Vertiefende Informationen
- EURES
- Merkblatt "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer"