Unsere Gemeinde
Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann von allen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, u.a. in den Bereichen
- Soziales,
- Ökologie
- Sport,
- Integration und Kultur,
- Bildung,
geleistet werden.
Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Er dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Sie können ihn ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängern, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist. Wenn Sie bereits 27 Jahre alt sind, können Sie den BFD im Abstand von fünf Jahren mehrmals leisten.
Jüngere Freiwillige, die noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll, können die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn mit dem Bundesfreiwilligendienst sinnvoll überbrücken und interessante Eindrücke und Erfahrungen sammeln. Für Menschen, die schon erste Berufserfahrung gesammelt haben, kann der Bundesfreiwilligendienst eine Gelegenheit sein, einen neuen Einstieg zu finden oder andere Perspektiven aufzuzeigen. Lebensälteren Freiwilligen bietet der gemeinnützige Dienst die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zum Wohle der Allgemeinheit einzubringen.
Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Höchstgrenze beträgt derzeit 363 Euro pro Monat bei einer Vollzeittätigkeit. Das konkrete Taschengeld vereinbaren Sie mit der jeweiligen Einsatzstelle. Daneben übernimmt die Einsatzstelle die Beiträge zur Sozialversicherung und kann Sachleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen hierfür gewähren.
Vertiefende Informationen
Häufig gestellte Fragen zum Bundesfreiwilligendienst
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