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Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Die Papier-Lohnsteuerkarte wurde ab dem Kalenderjahr 2013 durch das neue Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Dabei ruft der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Werbungskostenfreibetrag) elektronisch ab.
Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung dauerhaft gespeichert und den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Damit die Arbeitgeber die ELStAM-Daten ordnungsgemäß abrufen können, benötigen sie Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Wenn Sie im Kalenderjahr 2016 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen, müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber diese Daten geben. Außerdem müssen Sie ihm sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.
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