Unsere Gemeinde
Erbenansprüche
Der hinterbliebene Ehemann oder die hinterbliebene Ehefrau hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Zurück