Unsere Gemeinde
Erleichterungen und Hilfen
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.
Sie erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent. Den Antrag müssen Sie im Kurort stellen.
Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen und Vergünstigungen
Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.
Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von einer Woche pro Jahr und auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz. Daneben sind Sie von Mehrarbeit freigestellt.
Entsprechende Merkzeichen berechtigen Menschen mit Behinderungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ob ein Eigenanteil erbracht werden muss, ist vom jeweils zuerkannten Merkzeichen abhängig. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) berechtigt dazu, auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Schwerbehinderten Menschen steht bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung Unterstützung zu.
Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.