Unsere Gemeinde
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife können Sie erreichen, indem Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen:
- die Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
- die Laufbahnprüfung im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an einem pädagogischen Fachseminar. Dieser Abschluss berechtigt Sie zur Aufnahme des Studiengangs Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Werkreal-, Haupt-, und Realschulen.
- die Laufbahnprüfung im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft beziehungsweise zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik. Dieser Abschluss berechtigt Sie zur Aufnahme des Studiengangs Lehramt Sonderpädagogik.
- die Abschlussprüfung der ehemaligen staatlichen hauswirtschaftlichen Seminare für das Studium verwandter Fächer
- die Abschlussprüfung eines künstlerischen Studiengangs (z.B. Ballett) an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht. - die Abschlussprüfung eines Studiengangs an der Pop-, Film- oder Theaterakademie, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht.
Die fachgebundene Hochschulreife mit Nachweis einer Fremdsprache berechtigt Sie je nach Schultyp, an dem Sie sie erworben wird, zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.
Achtung: Einzelne Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.
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