Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre. Sie können beantragen, ihn für bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern.
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