Unsere Gemeinde
Frühkindliche Bildung
Die Teilhabe von Kindern mit Behinderung beginnt bereits vor dem Eintritt in eine Kindertageseinrichtung bzw. in einen Schulkindergarten und wird dort fortgesetzt. Eltern von Kindern mit Behinderung können bereits vor dem Kindergartenalter Leistungen der Frühförderung in Anspruch nehmen. Kinder mit und ohne Behinderung sollen - soweit immer möglich - gemeinsam allgemeine Kindertageseinrichtungen besuchen. Je nach Art und Schwere der Behinderung können eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte die Integration unterstützen.
In den letzten Jahren entstanden verschiedene Formen der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist es, eine gelungene Teilhabe an Bildung und Erziehung und am Gruppengeschehen zu sichern. Gelingt dies, werden gleichzeitig auch individuelle Förderziele erreicht, beispielsweise
- Ausdauer und Anpassung,
- die Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind und
- Fortschritte in der Wahrnehmung, Motorik und Gesamtentwicklung.
Die integrative/inklusive Pädagogik bereitet ein Lernangebot so auf, dass jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten am kooperativen Lern- und Spielprozess kompetent beteiligt und entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden kann.
Für Kinder mit Behinderung und umfassendem Förderbedarf, der im allgemeinen Kindergarten nicht hinreichend eingelöst werden kann, stehen Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung oder inklusive Angebote in Kindertagesstätten zur Verfügung, die ebenfalls das Ziel der Teilhabe im vorschulischen Bereich anstreben.
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