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Führerschein - Einstufung für Mofas und E-Bikes
Wenn Sie ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) fahren wollen, ist bei der Führerscheinpflicht zu unterscheiden:
- Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit auf einer ebenen Straße von bis zu 25 km/h. Ein Mofa wird meist von einem Verbrennungsmotor (Zweitaktmotor) angetrieben. Als Fahrer eines Mofas benötigen Sie eine Mofaprüfbescheinigung.
- Für Elektrofahrräder mit einem Unterstützungsmotor bis maximal 25 km/h und ohne Anfahrhilfe ist kein Führerschein erforderlich. Hintergrund ist, dass
- der Unterstützungsmotor nur arbeitet, wenn Sie gleichzeitig treten und
- Sie ohne eigene Muskelkraft nicht anfahren können.
- Als Fahrer oder Fahrerin von Elektrofahrrädern mit einem Unterstützungsmotor bis maximal 25km/h und mit Anfahrhilfe bis 6 km/h benötigen Sie eine Mofaprüfbescheinigung. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge mit elektrischem Hilfsmotor als auch für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Das Fahrzeug kann ohne Motorunterstützung auch eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen.
- Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h dürfen Sie nur mit einem Führerschein der Klasse M benutzen
Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren wurden oder einen Führerschein besitzen, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung.
Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
Allgemeine Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg können Sie im Kapitel "Radverkehr" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege" nachlesen.
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