Chemikalien, Treibstoffe, Gase, ätzende Flüssigkeiten und vieles mehr gehören zu den gefährlichen Gütern, die täglich transportiert werden müssen. Als "gefährliche Güter" werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder Gesundheit und Leben von Menschen, die Natur oder Sachen schädigen können. Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für sogenannte Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführlichen Informationen dazu erhalten Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Eine Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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