Unsere Gemeinde
Integrationsfachdienste
Die in jedem Landkreis vertretenen Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten überwiegend im Auftrag des Integrationsamts, aber auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen Sie, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Integrationsfachdienste werden überwiegend vom Integrationsamt, dem Hauptauftraggeber, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere
- schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
- schwerbehinderte Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
- schwerbehinderte Schulabgänger.
Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, aber auch solchen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen. Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation oder Leistungsminderung.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,
- die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten,
- die Bundesagentur für Arbeit, auf deren Anforderung, bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen,
- die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten,
- geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln,
- die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
- die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz - soweit erforderlich - begleitend zu betreuen,
- die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren,
- für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen,
- als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.
Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.
Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
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