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Integrationsprojekte
Ein weiteres Förderinstrument zur Integration - vor allem besonders beeinträchtigter schwerbehinderter Menschen - in den allgemeinen Arbeitsmarkt stellt die Förderung von sogenannten Integrationsprojekten dar.
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Die Integrationsprojekte dienen insbesondere zur Eingliederung von in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist.
Zielgruppen
Integrationsprojekte sollen insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und qualifizieren:
- Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
- Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
- Schwerbehinderte Abgänger von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Aufgaben
- Integrationsunternehmen bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.
- Integrationsunternehmen unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.
Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.
Integrationsprojekte können aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden, beispielsweise für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung. Rechtsgrundlage für Integrationsprojekte und deren Unterstützung ist das Sozialgesetzbuch IX.
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