Unsere Gemeinde
Grenzüberschreitende Rechtssachen
Hat Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Ausgenommen davon sind Schuldner und Schuldnerinnen in Dänemark.
Überschreitet die Forderung die Höhe von 2.000 Euro nicht, können Sie auch ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen.
Diese beiden Verfahren ermöglichen es Ihnen, Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchzusetzen. Welches Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist oder welches von beiden Sie wählen können, zeigt Ihnen der Assistent auf den ejustice-Seiten der Europäischen Komission.
Daneben haben Sie auch weiterhin alternativ die Möglichkeit, Ihre Forderung mit den nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend zu machen und auf dieser Grundlage gegen Ihren Schuldner oder Ihre Schuldnerin im Ausland zu vollstrecken.
Zurück