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Haltung von Wildtieren
Voraussetzung für die Haltung von Wildtieren sind, neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, in jedem Fall fundierte Kenntnisse der Haltungsansprüche der Tiere. Die Haltung von Wildtieren muss sich hierbei grundsätzlich an den natürlichen Ansprüchen der Tiere orientieren (an ihren Lebensraum, das Klima, die Ernährungsweise und das artgemäße Verhalten). Viele Wildtierarten sind in ihrem Bestand bedroht und deshalb nach Artenschutzrecht geschützt.
Wildtiere werden häufig gehalten in
- Zoos, Wildparks, Safariparks und ähnlichen Unternehmen,
- Wildgehegen,
- Zirkussen,
- Heimtierhaltungen (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Fische und viele andere Tierkategorien).
Wenn Sie Wildtiere halten möchten, müssen Sie sich über die besonderen Bedürfnisse dieser Tiere informieren und auch bedenken, dass Wildtiere anders als domestizierte Tierarten (Haustiere) nicht an ein Zusammenleben mit Menschen gewöhnt und angepasst sind.
Von vielen Wildtieren können auch besondere Gefahren für Personen ausgehen. Deshalb sollten Sie grundsätzlich der Haltung domestizierter Tierarten als Heimtiere den Vorzug geben, auch wenn diese vielleicht weniger "exklusiv" sind. Durch ihre Anpassung an das Zusammenleben mit dem Menschen sind diese Tiere meist wesentlich "dankbarere Pfleglinge".
Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt auf seinen Internetseiten Gutachten und Leitlinien für die Haltung verschiedener Tierarten (darunter Zirkustiere, Terrarientiere, Säugetiere, Greifvögel, Eulen und viele andere) zur Verfügung. Dort erfahren Sie unter anderem Näheres zu den Mindestanforderungen an Haltungseinrichtungen, Ernährung und Pflege.
Für Zoos und ähnliche Einrichtungen ist eine naturschutzrechtliche Zoogenehmigung erforderlich. Auch bei Heimtierhaltungen müssen Sie bei Tieren wildlebender Arten die Vorschriften des Artenschutzrechts und gegebenenfalls des Jagdrechts beachten (legale Herkunft mit Nachweisen, gegebenenfalls Besitzverbote, Kennzeichnung, Haltevorschriften). Wer Wirbeltiere besonders geschützter Arten hält, hat die Haltung mit genauen Angaben zum Tier und gegebenenfalls der Kennzeichnung dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich mitzuteilen, ebenso den Abgang des Tieres oder die Verlegung des Standortes.
Tipp: Das Bundesamt für Naturschutz bietet ein "Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz" an, wo Sie einen Überblick über das Artenschutzrecht (national, innerhalb der Europäischen Union, international) finden. Dort sind auch alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt.
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