Unsere Gemeinde
Hilfen zur Erziehung
Sie kommen mit Ihren Kleinkindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? - Die Situation ist so zerfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten?Dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.
Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von minderjährigen Kindern zu. Ziel dieser Hilfe ist es, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen.
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.
In den meisten Fällen reichen beratende oder unterstützende Hilfen aus, um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zumindest zu entschärfen.
Beispiele:
- Erziehungsberatung
- Erziehungsbeistand - Betreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
Ist die Situation so festgefahren, dass das Jugendamt zu der Ansicht kommt, eine Trennung der Kinder von den Eltern wäre für alle Beteiligten das Beste, können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise:
- Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen