Unsere Gemeinde
Kinder als Zeugen vor Gericht
Kinder können in einem Strafprozess als Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können. Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber.
Hinweis: Als Eltern dürfen Sie für Ihr Kind zwar einen Strafantrag stellen, Sie dürfen aber nicht für Ihr Kind vor Gericht aussagen.
Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu schützen, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften:
- In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur vom Richter befragt. Andere Personen (z.B. der Staatsanwalt) dürfen die Kinder nicht befragen.
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich.
- Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder immer begleiten.
Da es für Kinder eine besondere Belastung darstellt, als Zeuge an einem Prozess teilzunehmen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an eine Beratungsstelle wenden.
Tipp: Im Wegweiser "Ich habe Rechte" des Bundesministeriums der Justiz erhalten Sie weitere Informationen über Kinder und Jugendliche im Strafverfahren.
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