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Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg
Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Diese Strategie wird nun weiterentwickelt zum Hochwasserrisikomanagement (HWRM). Das HWRM hat zum Ziel, systematisch die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für vier „Schutzgüter“ zu verringern: Die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
„Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn dies wird nie vollständig möglich sein. Auch mit technischem Hochwasserschutz ist keine absolute Sicherheit möglich. Der Grundsatz des Hochwasserrisikomanagements lautet deshalb: „Es soll möglichst wenig passieren“.
Durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen wird gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüter vorübergehend sind und einfach wieder behoben werden können. Wie sich Bürgerinnen und Bürger besser auf Hochwasser vorbereiten können, wird in dem Kapiteltext „Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern“ erläutert.
Ausführliche Informationen zum Hochwasserrisikomanagement finden Sie auf der dem Hochwasserportal Baden-Württemberg.
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