Unsere Gemeinde
Häusliche Gewalt
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist der als "Platzverweis" bekannte polizeiliche Wohnungsverweis. Sie können als betroffene oder bedrohte Person einen Wohnungsverweis erwirken. Als Folge muss der Täter oder die Täterin die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Der Polizeivollzugsdienst wurde im Jahr 2015 zu insgesamt 7.546 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gerufen. Im Vorjahr 2014 waren es 7.098 Einsätze.
Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr geöffnet. Sie bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder.
Tipps:
- Das bundesweite kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08000116016 darüber, welche Rechte ihnen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin Sie sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Die Beratung ist anonym und kann in 15 Sprachen erfolgen.
- Auch die Polizei Baden-Württemberg bietet auf ihrer Internetseite Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt. Auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes finden Sie zusätzliche Fakten und hilfreiche informationen.
- Auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg finden Sie eine Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg.