Unsere Gemeinde
Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen bieten schwerbehinderten Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben besonders beeinträchtigt ist, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Integrationsunternehmen können sein:
- rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen,
- unternehmensinterne Betriebe oder
- Abteilungen.
Zielgruppen
Sie sollen folgende Gruppen beschäftigen und qualifizieren:
- Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsunternehmens besonders nachteilig auswirken.
- Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
- Abgängerinnen und Abgänger mit schweren Behinderungen von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Aufgaben
Integrationsunternehmen
- bieten diesen schwerbehinderten Menschen
- Beschäftigung,
- arbeitsbegleitende Betreuung
- Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung oder
- Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen an.
- unterstützen ihre schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.
- beschäftigen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der genannten Zielgruppe. Ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.
Integrationsprojekte können vom Integrationsamt gefördert werden. Förderbar sind
- Aufbau,
- Erweiterung,
- Modernisierung und
- Ausstattung der Integrationsunternehmen sowie
- die notwendige betriebswirtschaftliche Beratung.
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