Unsere Gemeinde
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Die Jugendarbeit ist nach § 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch in Deutschland eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Jugendhilfe. Ziel der Jugendarbeit ist die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch Förderung ihrer personalen und sozialen Kompetenzen wie der Selbständigkeit, des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls, der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, der Kommunikations-, Kritik-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit sowie des sozialen Engagements und der gesellschaftlichen Mitverantwortung und Teilhabe. Die Jugendarbeit wird beispielsweise von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Trägern der außerschulischen Jugendbildung, Verbänden, Gruppen und Jugendinitiativen angeboten. Sie wendet sich an alle Kinder und Jugendliche sowie an junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Mit ihrem vielfältigen Angebot fördert die Jugendsozialarbeit die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration von jungen Menschen. Besondere Bedeutung hat die Jugendsozialarbeit an Schulen. Denn die Schulsozialarbeit unterstützt und ergänzt wirkungsvoll den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und hat insgesamt positive Auswirkungen auf das Schulleben.
Im Rahmen des „Paktes für Familien mit Kindern“ ist das Land in die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen seit dem Jahr 2012 wieder eingestiegen. Mit dem Wiedereinstieg in die Förderung soll erreicht werden, dass die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg flächendeckend ausgebaut wird.
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