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Kennzeichnung von Lebensmitteln
Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle der Verpackung) von Lebensmitteln finden Sie vorgeschriebene und auch freiwillige Angaben zu Zutaten und Eigenschaften. Alle Angaben müssen wahr und eindeutig sein, damit Verbraucher weder gesundheitlich noch finanziell geschädigt werden können.
Hinweis: Für vorverpackte Lebensmittel gibt es eine Reihe von Mindestangaben, die europaweit einheitlich vorgeschrieben sind.
Viele Lebensmittel enthalten eine Reihe von Zusatzstoffen (z.B. Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel), die mit der EU-einheitlichen E-Nummer angegeben werden. Sie sind auch als E-Stoffe bekannt. Was hinter den E-Nummern steckt, erfahren Sie im Kapitel "Lebensmittelzusatzstoffe".
Zur Vermeidung von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind bestimmte Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, hervorgehoben anzugeben.
Ein für viele Verbraucher heikles Thema sind gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.
Wenn Sie bewusst Lebensmittel von geprüfter Qualität, Bio-Lebensmittel oder gentechnikfreie Produkte kaufen möchten, können Sie sich an einer Reihe von Gütesiegeln und Qualitätszeichen (z.B. Bio-Siegel, Qualitätszeichen Baden-Württemberg) orientieren. Produzenten, die das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, erfahren in der Verfahrensbeschreibung "Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg" die nötigen Einzelheiten.
Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gibt es Vorschriften, zum Beispiel was auf dem Schild an der Ware auf dem Gemüsemarkt, beim Bäcker und Metzger, an der Käse- oder Bonbontheke sowie auf der Speisekarte in der Kantine oder im Restaurant angegeben werden muss.