Unsere Gemeinde
Kindertagespflege
Eine Alternative zur Förderung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Tagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater). Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.
Vereinbarungen und Absprachen wie beispielsweise Eingewöhnungsphase, Betreuungszeiten, Urlaubszeiten, Vollmacht für einen Arztbesuch oder Kündigung sollten Sie schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhalten.
Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.
Zurück