Unsere Gemeinde
Kundenrechte im Handel und bei Reisen
Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens. Der Kaufvertrag zwischen einer Verbraucherin oder einem Verbraucher als Käuferin oder Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer über eine bewegliche Sache heißt Verbrauchsgüterkauf. Der Verbrauchsgüterkauf richtet sich neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Kaufverträge nach besonderen Vorschriften. Diese dienen dem besonderen Schutz der Verbraucher. Die Regelungen gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet auf ihren Seiten umfassende Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags an. Darunter werden auch Themen wie "Das Kleingedruckte (AGB)", "Freiwillige Garantien" und "Verzögerung der vertraglichen Leistung" behandelt.
Vertiefende Informationen
- Kauf einer mangelhaften Sache
- Haustürgeschäfte
- Fernabsatzverträge
- Preisauszeichnungspflicht
- Produkthaftung
- Verbraucherschutz im Reiserecht
- Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags