Unsere Gemeinde
Leistungen der Agentur für Arbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Jugendliche, die mit der Ausbildung beginnen oder bereits in Ausbildung sind, finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit. Für Ausbildung suchende und Auszubildende interessant ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und die Unterstützung durch Beratung und Vermittlung.
Unterstützung der Beratung und Vermittlung
- Bewerbungskosten: Für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen können bei Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungsuchenden die Kosten bis zu 260 Euro jährlich durch die Agentur für Arbeit übernommen oder erstattet werden.
- Reisekosten: Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Es können nur jene Fahrkosten übernommen werden, die bei Benutzung der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels anfallen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen berücksichtigt werden. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig (maximal 0,20 Euro je Kilometer). Bei mehrtägigen Fahrten kann zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro gezahlt werden.
Achtung: Die Leistungen müssen vorher beantragt werden. Sie können sich unmittelbar an die Berufsberater bei den Agenturen für Arbeit wenden, die Ihre Fragen beantworten und Sie beraten.

Verfahrensbeschreibungen