Unsere Gemeinde
Leistungen bei häuslicher Pflege
Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und die Geldleistungen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Monatliche Sachleistungen
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): EUR 468,00
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): EUR 1.144
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): EUR 1.612
- In besonderen Härtefällen: 1.995 Euro
Monatliches Pflegegeld anstelle der Sachleistungen
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): EUR 244,00
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): EUR 458,00
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): EUR 728,00
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Dazu zählen Aufwendungen, die Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) und Pflegebedürftigen der Pflegestufen I-III im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen zugelassener Pflegedienste (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt)
- anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
Der Erstattungsbetrag dafür ist ebenfalls gestaffelt:
- Grundbetrag für Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungs- und Entlastungsaufwand – auch Pflegebedürftige der Pflegestufen I-III ohne demenzbedingte Fähigkeitsstörungen: monatlich EUR 104,00
- erhöhter Betrag für Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungs- und Entlastungsaufwand: monatlich EUR 208,00
Tipp: Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und einem geringeren Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben ("Pflegestufe 0"), können diese Leistungen erhalten.
Hinweis: In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
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