Unsere Gemeinde
Leistungen bei stationärer Pflege
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge.
Monatliche Pauschalbeträge
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): EUR 1.064
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): EUR 1.330
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): EUR 1.612
- in Härtefällen: EUR 1.995
Betreuungsbedarf
Vergleichbar mit dem Betreuungsbedarf für demenziell erkrankte Menschen bei der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse ähnliche Angebote in Heimen.
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