Unsere Gemeinde
Leistungen der Sozialversicherung
Krankenversicherung
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist nicht vom Beruf oder der Branche abhängig. Die Beiträge zur Krankenkasse werden direkt von Ihrem Lohn abgezogen.
Liegt Ihr Gehalt monatlich über (2015: 4.575,00 Euro brutto, der Versicherungspflichtgrenze, müssen Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, sondern können Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung, Krankengeld, Zahnersatz und medizinischen Rehabilitation.
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen weiter den Lohn. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, werden die Zahlungen von der Krankenkasse übernommen.
Die Voraussetzungen und der Umfang, in dem die gesetzliche Krankenkasse Leistungen für Sie erbringt, sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen gleich. Für einige Leistungen ist der Leistungsumfang entsprechend den Satzungen der einzelnen Krankenkassen teilweise unterschiedlich, beispielsweise bei Gesundheitsförderung, Haushaltshilfe.
Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, deren Vorliegen vom Medizinischen Dienst geprüft wird. Zuständig sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die ihre Versicherten in allen die Pflegeversicherung betreffenden Angelegenheiten umfassend beraten und dafür sorgen, dass deren pflegerische Versorgung sichergestellt ist.
Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind kraft Gesetzes unfallversichert, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet sowohl Leistungen zur Prävention (Verhütung von Unfällen) als auch zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rente.
Sie sind grundsätzlich während der Arbeit und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine.
Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten, Nachversicherten und Personen mit Anwartschaften aus einem Versorgungsausgleich nach Ehescheidung oder aus einem Rentensplitting unter Ehegatten unterschieden.
Hinweis: Nachversicherte sind ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Zeit- und Berufssoldatinnen und Zeit- und Berufssoldaten, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne Versorgungsansprüche ausgeschieden sind
Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Neben dieser zahlenmäßig größten Gruppe sind ebenfalls einige selbständig Tätige sowie sonstige Versicherte versicherungspflichtig. Zu den sonstigen Versicherten gehören beispielsweise Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Wesentlichen Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (z.B. medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sowie Rentenzahlungen (z.B. Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten).
Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind Sie, wenn Sie einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Für besondere Personengruppen besteht Versicherungsfreiheit, z.B. Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten oder Personen, die älter als 65 Jahre sind.
Die Leistungen der Versicherung erhalten in erster Linie Personen, die sich an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen.
Für ausführliche und detaillierte Auskünfte zur Sozialversicherung wenden Sie sich direkt an Ihren Sozialversicherungsträger.
Vertiefende Informationen
- Lebenslage "Arbeitslos, Arbeit finden"
- Broschüre "Was? Wie viel? Wer?" der Bundesagentur für Arbeit