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Midijob
Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro ("Gleitzone"), handelt es sich um einen Midijob.
Der Midijob unterscheidet sich von einer üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung darin, dass er zwar steuerpflichtig, aber nicht voll sozialversicherungspflichtig ist. Arbeitgeber zahlen den vollen Arbeitgeberanteil.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind die Beiträge zur Sozialversicherung gestaffelt und steigen erst am Ende der Gleitzone auf den vollen Arbeitnehmeranteil an: rund 15 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von mehr als 450 Euro bis zum vollen Arbeitnehmerbeitrag von rund 20 Prozent bei einem Verdienst von 850 Euro. Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmerbeitrags ist nicht das volle Arbeitsentgelt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter, niedrigerer Betrag. Informationen zur Berechnung des tatsächlichen Arbeitsverdienstes bietet Ihnen der Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung
Vertiefende Informationen
- Überblick über die Beiträge zur Sozialversicherung
- Gleitzonenrechner
- Broschüre "Bausteine für die Rente"