Unsere Gemeinde
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Leistungen
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Lebenslagen