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Elektronische Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigung
Sind Sie Arbeitnehmer, wird die auf den Arbeitslohn zu zahlende Steuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Dabei berechnet Ihr Arbeitgeber aufgrund der Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 (Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011) die Lohnsteuer und führt sie unmittelbar an das Finanzamt ab. Zu den eingetragenen Besteuerungsmerkmalen gehören die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und Ihre Religionszugehörigkeit.
Daneben wirken sich auf Ihren Antrag hin eingetragene Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge auf die Höhe der Lohnsteuer aus. Deshalb müssen Sie die Lohnsteuerkarte beziehungsweise die Ersatzbescheinigung Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Hinweis: Benötigen Sie eine "Lohnsteuerkarte" im Jahr 2013, weil Sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (z.B. auch einen Nebenjob) oder Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, erhalten Sie auf förmlichen Antrag eine Ersatzbescheinigung bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.