Unsere Gemeinde
Personalausweis und Reisepass
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind. Die Deutscheneigenschaft wird insbesondere mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt.
Im Personalausweis werden unter anderem Name, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Inhabers vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann.
Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird.
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein eigener Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht.
Wenn Sie deutsche Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie die Ausweisdokumente aktualisieren lassen. Das sollten Sie gleich bei der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnorts tun.
Rechtsgrundlage
Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)
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