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Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er verfügt mit seinem integrierten Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Außerdem bietet er Ihnen viele neue Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der Online-Ausweisfunktion.
Ausweispflicht und allgemeine Hinweise
Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem Jahr, in dem sie 16 Jahre alt werden, eine Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig. Diese beträgt in der Regel 10 Jahre.
Wenn Sie jünger sind als 24 Jahre und einen Personalausweis beantragen, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Den Personalausweis erhalten Sie auf Antrag in Ihrem Bürgerbüro vor Ort. Beachten Sie die Gültigkeitsdauer. Beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Personalausweis.
Hinweis: Für Deutsche, die im Ausland leben (Auslandsdeutsche), und Personen unter 16 Jahren besteht keine Ausweispflicht. Dieser Personenkreis kann aber auch einen Personalausweis erhalten, wenn er ihn beantragt.
Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Sie müssen ihn aber auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Zur Prüfung berechtigte Behörden sind beispielsweise die Polizei, die Meldebehörde oder Grenzübertrittsstellen.
Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie ein Ausweisdokument mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In vielen Länder können Sie mit einem gültigen Personalausweis statt mit einem Reisepass einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Die "Reise- und Sicherheitshinweise Länder A-Z" enthalten Informationen darüber, ob für einzelne Länder ein Reisepass vorgeschrieben ist oder ob ein Personalausweis genügt.
Die Neuerungen zum Personalausweis
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden). Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist immer möglich.
Der Personalausweis mit Ausweis-Chip kann genauso wie bisher verwendet werden. Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, das Foto und auf Wunsch die Fingerabdrücke abgelegt (abweichend bei Kindern unter 6 Jahren). Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Der Chip bietet zwei weitere neue Funktionen, die Sie freiwillig nutzen können:
- Elektronischer Identitätsnachweis oder eID = electronic Identity
Die Daten, die bisher nur optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun zusätzlich im Ausweis-Chip gespeichert. Damit können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen (z.B. gegenüber Behörden im E-Government oder gegenüber Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise beim Onlinebanking). Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Sie können sie auf Ihren Wunsch hin jederzeit ein- oder ausschalten lassen. Dazu müssen Sie sich an die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde wenden. Sie können die eID-Funktion erst ab 16 Jahren verwenden. - Unterschriftsfunktion oder Signaturfunktion
Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Sie können damit Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnen, die sonst nur in der Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat bei einem speziellen Dienstleister erwerben. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Voraussetzung ist immer, dass die eID-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet ist.
Tipp: Alle wichtigen Informationen über den Personalausweis mit Ausweis-Chip finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" und auf den Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums.
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