Unsere Gemeinde
Pflegestufen
Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich danach, in welchen Bereichen Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit sie beansprucht.
- Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich und zusätzlich mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe brauchen, werden hier eingestuft. Voraussetzung ist auch, dass der Hilfebedarf wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten beträgt und der pflegerische Aufwand hierbei gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung im Vordergrund steht (mehr als 45 Minuten). - Pflegestufe II: Schwer pflegebedürftig
Wer mindestens dreimal täglich bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten betreut werden muss und bei der Haushaltsführung mehrmals pro Woche Hilfe benötigt, gilt als schwer pflegebedürftig. Ein zeitlicher Hilfebedarf von mindestens drei Stunden pro Tag, bei dem der pflegerische Aufwand mindestens zwei Stunden gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung im Vordergrund steht, ist weitere Voraussetzung. - Pflegestufe III: Schwerst pflegebedürftig
Unter diese Kategorie fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr Hilfe benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt fünf Stunden betragen, wobei die pflegerische Leistung (mindestens vier Stunden) gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand eindeutig den Vorrang haben muss.
Hinweis: Ob ein Kind als pflegebedürftig in eine Pflegestufe einzuordnen ist, hängt davon ab, wie viel mehr Hilfe es benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind.
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