Unsere Gemeinde
Wehr- oder Zivildienst
Wenn Sie umgezogen sind und die Ummeldung beziehungsweise Anmeldung bei der Gemeinde des neuen Wohnortes innerhalb einer Frist von einer Woche vorgenommen haben, brauchen Sie sich nicht mehr beim Kreiswehrersatzamt beziehungsweise beim Bundesamt für den Zivildienst umzumelden.
Die Gemeinde informiert das Kreiswehrersatzamt beziehungsweise das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) über Ihren Wohnungswechsel. Unabhängig davon können Sie Ihre Adressänderung aber natürlich auch direkt mitteilen.