Unsere Gemeinde
Schule
Kinder im schulpflichtigen Alter und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen die ihrem Alter, ihrer Leistung und ihren Deutschkenntnissen entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls wegen fehlender Deutschkenntnisse eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung.
Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung im Bereich des Kultusministeriums sind:
- Bildung von Vorbereitungsklassen an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse
- Bildung von Vorbereitungskursen an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht der Regelklassen teilnehmen.
- Bildung von VABO-Klassen (Vorbereitungsjahr Arbeit/ Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen) an beruflichen Schulen
- Fördergruppen
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, der von den Konsulaten in eigener Verantwortung angeboten wird.
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