Unsere Gemeinde
Schwerbehindertenvertretung
Die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben vom Betriebsrat, in öffentlichen Verwaltungen vom Personalrat gewahrt. Werden ständig wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ist zusätzlich noch eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Sie wird auch Vertrauensperson genannt und muss selbst nicht schwerbehindert sein.
Der Arbeitgeber muss die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend informieren und vor Entscheidung zu folgenden Angelegenheiten hören:
- Einstellungsverfahren
- Versetzungen
- Umgruppierungen und
- Kündigungen von schwerbehinderten Menschen
Die getroffene Entscheidung muss der Arbeitgeber der Vertrauensperson sofort mitteilen. Hat der Arbeitgeber die Vertrauensperson nicht vorher angehört, darf er die Entscheidung nicht durchführen, bis eine Anhörung innerhalb von sieben Tagen nachgeholt worden ist.
Die Vertrauensperson darf an allen Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats beratend teilnehmen.
Die Rechtsstellung entspricht der eines Betriebs- oder Personalratsmitgliedes. Sie ist beispielsweise zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen und hat einen besonderen Schutz vor Kündigung..
Der Arbeitgeber trifft mit der Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung über die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, besonders zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung,Gestaltung des Arbeitsumfelds, derArbeitszeit und der Arbeitsorganisation.
In Betrieben, in denen es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, wird eine Integrationsvereinbarung auf Antrag des Betriebsrates getroffen. Solche Integrationsvereinbarungen
- unterstützen die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben,
- werden zwischen Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat vereinbart und
- sind Zielvereinbarungen, die die betriebliche Integrationsarbeit unterstützen.