Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in der Schweiz ein Gewerbe gründen oder freiberuflich tätig sein möchten, müssen Sie bei den kantonalen Migrationsämtern nachweisen, dass Sie in der Lage sind, eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz auszuüben. Reichen Sie dafür beispielsweise einen Businessplan, eine Handelsregisteranmeldung oder Buchhaltungsunterlagen einichen.
Für eine Unternehmensgründung in der Schweiz sind wenige Formalitäten zu erfüllen. Sie benötigen nur für einige Berufe besondere Bewilligungen. Ausnahmen sind reglementierte Bereiche wie bestimmte Gesundheitsberufe. Im konkreten Einzelfall muss jeweils auf Bundes-, kantonaler sowie Gemeindeebene geprüft werden, ob Sie eine Bewilligung einholen müssen.
Tipp: Das KMU-Portal des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO bietet Ihnen weiterführende Informationen zur Unternehmensgründung sowie spezielle Informationen für Grenzgänger. Informationen über die Selbständigkeit in der Schweiz finden Sie auch im Portal "gruenden.ch". Möchten Sie in der Schweiz vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, erhalten Sie weitere Informationen bei den zuständigen kantonalen Behörden und auf den Seiten des Bundesamtes für Migration. Planen Sie Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in die Schweiz zu entsenden? Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Entsendungsportal des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
Rechtsformen
Bevor Sie sich in der Schweiz selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich über eventuelle Fördermöglichkeiten.
Prüfen Sie, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind: