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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Zu den häufigsten Formen von Übergriffen gegen Frauen zählt die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperliche Gewalt.
Besonders am Arbeitsplatz werden Frauen immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Frauen befinden sich häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie fühlen sich daher oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen wie z.B. dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich umgehend an eine Vertrauensperson (z.B. eine Kollegin), an die Beauftragte oder den Beauftragten für Chancengleichheit, den Betriebsrat oder an ein Gewerkschaftsmitglied wenden.
Tipp: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies könnte sonst als Ermunterung verstanden werden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken.
Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen und - falls erforderlich - Maßnahmen gegen weitere Belästigungen zu treffen. Gleichzeitig dürfen für Sie keine Benachteiligungen dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren.
Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten.
Sollte es in Ihrem Unternehmen keine Person geben, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden.
Vertiefende Informationen
- Informationen der Polizei zu Sexualdelikten
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
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