Unsere Gemeinde
Sozialhilfe
Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherung. Sie soll Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, keine oder keine ausreichenden Ansprüche im Sozialversicherungssystem haben und die auch von Dritten keine Hilfe mehr erwarten können, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Hinweis: Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II beantragen.
Da durch die Sozialhilfe auch die Selbsthilfekräfte der Empfängerin oder des Empfängers gestärkt werden sollen, umfasst die Sozialhilfe nicht nur Geld- oder Sachleistungen, sondern auch Beratungsangebote und persönliche Hilfen.
Die Sozialhilfe in Deutschland umfasst folgende Bereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie deckt die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Energie und sonstigen täglichen Bedarf. In bestimmten Fällen (z.B. bei Alleinerziehenden) kann auch ein Mehrbedarf zugestanden werden. Ebenfalls von der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst sind einmalige Leistungen (z.B. für die Erstausstattung des Haushalts, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt). - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Grundsicherung ist eine Leistung für über 65-jährige Personen sowie für über 18-jährige Personen, die aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind. Die Höhe der Leistungen entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt. Kinder oder Eltern müssen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze keinen Unterhalt zahlen. - Hilfe zur Gesundheit
Nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger sind Krankenversicherten gleichgestellt. Zuzahlungen (z.B. für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte) müssen sie im Rahmen der Belastungsgrenze erbringen. - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe wird als (teil)stationäre Hilfe (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen) oder ambulante Hilfe (z.B. im Betreuten Wohnen) geleistet. - Hilfe zur Pflege
Hilfen zur Pflege ergänzen die Leistungen aus der Pflegeversicherung und ersetzen die Pflegeversicherung für nicht pflegeversicherte Personen. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Diese Leistungen richten sich an Personen, die sich in besonders belastenden Lebensverhältnissen befinden, die auch mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind (z.B. drohende Obdachlosigkeit). - Weitere Hilfen sind beispielsweise die Blindenhilfe, die Übernahme von Bestattungskosten und die Altenhilfe.
Tipp: Alles Wissenswerte rund um die Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hinweis: Auch als Ausländerin oder Ausländer, die sich im Inland aufhalten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe. Das gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)