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Niedriglohnjob
In einem sogenannten Niedriglohnjob arbeiten Sie, wenn Ihr monatlicher Bruttoverdienst zwischen 400,01 Euro und 800 Euro (Gleitzone) liegt.
Im Vergleich zu einer üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterscheidet sich der Niedriglohnjob dadurch, dass er zwar steuerpflichtig, aber nicht voll sozialversicherungspflichtig ist.
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des für übliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags, welcher derzeit durchschnittlich 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt beträgt. Somit zahlt der Arbeitgeber immer den vollen Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben, wohingegen die Beiträge für Sie als Beschäftigter in einem Niedriglohnjob gestaffelt sind:
- von rund 11 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro
- bis zum vollen Arbeitnehmeranteil (derzeit durchschnittlich 21 Prozent) bei einem Verdienst von 800 Euro
Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmerbeitrags ist nicht das tatsächliche Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag.
Wenn Sie in einem Niedriglohnjob den vollen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung (beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen oder vorzeitiger Rentenbeginn) erwerben wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Rentenbeiträge freiwillig entsprechend Ihrem tatsächlichen Gehalt auf den vollen Betrag aufzustocken.
Tipp: Einen Überblick über die Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dieser Tabelle ist auch zu entnehmen, wie viel der Niedriglohnjobber zusätzlich einzahlen müsste, wenn er seinen Rentenbeitrag auf den vollen Betrag aufstocken will.
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