Unsere Gemeinde
Steuerliche Aspekte
Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen.
Erster Kontakt mit dem Finanzamt
Das Anmeldeverfahren ist davon abhängig, ob Sie künftig eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen.
Einen Gewerbebetrieb müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung in dem Ort anmelden, in dem Sie den Betrieb eröffnen wollen. Die Gemeindeverwaltung vergibt dann eine Gewerbesteuernummer und informiert das zuständige Finanzamt.
Werden Sie freiberuflich tätig, müssen Sie das zuständige Finanzamt selbständig innerhalb von vier Wochen über die Art Ihrer Tätigkeit informieren. Zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus Sie die Berufstätigkeit vorwiegend ausüben werden.
Das Finanzamt sendet Ihnen daraufhin einen Fragebogen zur Betriebseröffnung zu, den Sie vollständig beantworten und an das Finanzamt zurücksenden müssen. Anhand Ihrer Antworten legt das Finanzamt fest, ob und in welcher Höhe Sie Steuervorauszahlungen leisten müssen. Außerdem prüft das Finanzamt, welche Steuererklärungen und Voranmeldungen Sie abgeben müssen. Weitere Informationen finden Sie in den dazugehörigen Leistungen. Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung.
Hinweis: Das Finanzamt kann nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht steuerberatend tätig wird. Prüfen Sie daher, ob Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit Ihren Steuerangelegenheiten beauftragen.
Sozialabgaben
Für Ihre Absicherung müssen Sie selbst sorgen und die notwendigen Versicherungen eigenverantwortlich organisieren. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge monatlich abzuführen.